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International Law
: Handakte WebLAWgAnwalt darf genannt werden
By Handakte
Wer ein Gerichtsurteil im Internet veröffentlicht, darf die Namen der Rechtsanwälte, die diesen Prozess verloren haben, vollständig nennen.
Das hat das OLG Hamm entschieden. Die ungeschwärzte Namensangabe verletze die betroffenen Advokaten weder in ihrem Persönlichkeitsrecht noch in deren “Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“.
Vergeblich dagegen geklagt hatte eine namhafte Kanzlei für Medienrecht. Sie war vor dem LG Bielefeld im Rechtsstreit eines von ihr vertretenen Unternehmens um eine angebliche Verbrauchertäuschung mit Tintenpatronen unterlegen. Von der Publikation fürchtete sie nun negative Auswirkungen auf “ihr Bild im Kreise der vorhandenen und potentiellen Mandanten“.
Die Oberlandesrichter stuften jedoch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Mitteilung einschlägiger Gerichtsentscheidungen als wichtiger ein. Die bloße Nennung der Kanzlei sei “bei nüchterner Betrachtung überaus neutral“. Die Anwälte stünden zwar möglicherweise als Verlierer da, “was ihrer Reputation nicht unbedingt förderlich sein mag“. Doch dies sei nichts Ungewöhnliches und Ehrenrühriges - “zumal in Anwaltsprozessen in Zivilsachen immer 50 Prozent der Parteien, vertreten durch ihre Anwälte, verlieren und ein verlorener Prozess nicht gleichzeitig auch eine Bloßstellung oder Diffamierung des Anwalts bedeutet” (Az.: 4 U 132/07).
Quelle: OLG Hamm vom 09.07.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on July 09, 2008 (boomark / email).

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