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International Law
: Handakte WebLAWgSorgfaltspflichten bei Zitat einer unrichtigen Tatsachenbehauptung
By Handakte
Bei der Verbreitung nachteiliger Tatsachenbehauptungen unterliegt die Presse besonderen Sorgfaltspflichten. Diese sind jedoch auf den Einzelnen nur anwendbar, wenn und soweit er die Tatsachenbehauptungen aus seinem eigenen Erfahrungs- und Kontrollbereich aufstellt. Wurden die Tatsachenbehauptungen hingegen bereits unwidersprochen in der Presse veröffentlicht und sind sie für den Einzelnen kaum überprüfbar, darf ein vergleichbarer Sorgfaltsmaßstab nicht angewandt werden.
Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Berlin im Rahmen eines § 91 a ZPO-Beschlusses (Beschluss vom 11.09.2008, Az. 27 O 829/08). Dem Verfahren lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte hatte einen Artikel einer bekannten deutschen Tageszeitung, in dessen Rahmen nachteilige Tatsachen über einen Dritten behauptet wurden, auf seiner Internetseite veröffentlicht ohne Nachforschungen im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt angestellt zu haben. Nachdem er abgemahnt wurde, schwärzte er umgehend die entsprechenden Passagen.
Quelle: WBE-LAW vom 22.01.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on January 22, 2009 (boomark / email).

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