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: LAWgicalStand der Technik
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Die Automobilindustrie leidet nach eigenen Angaben Not. Viele Unternehmen haben Kurzarbeit beantragt oder bereits eingeführt. Auch das Saarland als Automobilstandort mit dem Werk eines Automobilherstellers und zahlreicher namhafter Zulieferbetriebe ist betroffen. Soweit möglich, heißt es aus einer beträchtlichen Zahl der Betriebe, würden die Produktionszahlen gesenkt oder etwa erforderliche Nacharbeiten an Fahrzeugen und Teilen durchgeführt. Der aufmerksame Beobachter fragt sich, ob denn diese Nacharbeiten - offensichtlich sind sie ja erforderlich - auch ohne Krise ausgeführt worden wären oder dem Kunden eine unfertige Leistung angeboten worden wäre.Nachdem wiederholt ganze Fahrzeugreihen oder auch Hersteller insbesondere wegen Problemen mit der heute in modernen Fahrzeugen üblichen Elektronik (man erinnere sich an die Probleme bei Mecedes-Benz u.a. mit dem Bremsassitenten) in die Kritik geraten sind, wird als Ursache heute oftmals die Software genannt und steht der Kunde häufig fassungslos immensen Reparaturrechnungen gegenüber, da bei solchen Fehlern gleich ganze Baugruppen, nicht selten teure Steuergeräte ausgetauscht werden. Ob dies erforderlich ist, ist für den fahrzeugtechnischen Laien oftmals nicht nachvollziehbar. So ist hier ein Fall bekannt geworden, in dem eine Fahrerin bei ihrem Peugeot beim Ausfahren von der Autobahn einen Totalausfall der Elektronik erlebte. Sie schilderte, dass plötzlich alle Anzeigen einschließlich aktuellem Tachowert und Drehzahl verschwanden und weder Servolenkung noch Bremskraftverstärker in Funktion waren. Es folgten mehrere Werkstattaufenthalte mit jeweils unbefriedigendem Ergebnis. Auch der ADAC berichtet in der aktuellen Ausgabe seiner Clubzeitschrift vom Besitzer eines Smart, der wegen eines defekten Microschalters ein neues Lenkrad mit Schaltwippe für rund 1.250 Euro erwerben oder ohne dieses Extra fahren sollte.
Ist der Kunde mit der Leistung seiner Werkstatt unzufrieden, steht ihm in der Regel die Möglichkeit offen, einen Schlichtungsausschuss anzurufen, der die Aufgabe hat, zwischen Kunde und Werkstatt zu vermitteln. Es fragt sich jedoch einerseits, ob diese Schlichtungsversuche notwendig wären, würden erforderliche Nacharbeiten nicht nur dann ausgeführt, wenn gerade eine wirtschaftliche Krise droht oder man sich in einer solchen befindet. Andererseits stimmen auch die Ergebnisse und Äußerungen der sog. Sachverständigenkommission nachdenklich. So hängt die Qualität der Schlichtung auch nach Auskunft vieler Kollegen ganz maßgeblich vom persönlichen Engagement der Mitglieder der Schiedskommission ab. Dass es hieran bisweilen fehlt, musste ich als Beobachter am zurückliegenden Donnerstag feststellen. Da wird zur Frage, ob der Kunde berechtigt ist, die Zahlung der Rechnung zu verweigern, schonmal von den beteiligten Juristen § 641 Abs. 1 S. 1 BGB übersehen und im Schiedsspruch § 636 BGB nicht beachtet. Ein Vertreter der DEKRA verstieg sich in der Behauptung, die im konkreten Fall in Rede stehende Lackierung sei - trotz der vom Kunden nach erfolgloser Nachbesserung gerügten, am Fahrzeug deutlich sichtbaren Lacknasen, Staubeinschlüsse und lediglich mit Klarlack überlackierten Farbabplatzungen - "auf dem Stand der Technik" und zeige, dass "die Arbeitsausführung (...) sogar sehr gut" sei. Die Frage des Kunden, warum Bauteile Farbanhaftungen tragen, die ausweislich der ihm überreichten Rechnung bei der Lackierung demontiert waren, wurde vom Vorsitzenden abgebügelt mit dem Hinweis, es könne nicht sein, dass der Arbeitgeber des Kunden (selbst Kfz-Sachverständiger) ein Gutachten in eigener Sache erstelle. Dabei stand der Wertansatz, des Gutachtens zur Ermittlung der erforderlichen Arbeiten, die dem Kundenauftrag zugrundegelegt waren, gar nicht zur Diskussion, sondern die Frage, ob die in Rechnung gestellten Arbeiten auch (vollständig) ausgeführt wurden.
So bleibt am Ende die Erkenntnis, dass offensichtlich auch der Stand der Technik subjektiv und je nach Sicht danach zu beurteilen ist, ob es gilt eine mangelhafte Leistung eines Mitgliedsbetriebes gegenüber dem Kunden zu rechtfertigen oder aus Sicht des Kunden, der gutes Geld für eine unfertige Leistung bezahlt und sich um den Gegenwert betrogen fühlt. Übrigens: vom tatsächlichen Stand der Technik in Sachen Fahrzeuglackierung konnte ich mir im letzten Jahr im Sächsischen Technologiezentrum in Zwickau ein Bild machen. Lacknasen oder mit Klarlack überlackierte Abplatzungen gab es dort nicht zu sehen. Im Ergebnis muss man feststellen, dass die Bemühungen um die Kundenzufrieden sich auf allen Ebenen der Automobilindustrie und des Kfz-Handwerks auf sehr unterschiedlichem Niveau bewegen. Leider ist daher der Autokauf sowie die Wartung und Reparatur immer auch wenig Glückssache. Nicht nur vor Gericht und auf hoher See befinden wir uns in Gottes Hand.
Full post as published by LAWgical on February 07, 2009 (boomark / email).
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