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International Law

: Handakte WebLAWg

Immobilien-Verband im Norden scheitert mit Klage gegen Konkurrenz

By Handakte

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Der Kläger nimmt die Beklagte wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens auf Unterlassung und Ersatz der Kosten für deren Abmahnung in Anspruch.

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner der Immobilienwirtschaft zugehörigen Mitglieder gehört.

Bei der Beklagten handelt es sich um eine u. a. von dem Immobilienmakler XY (nunmehr Geschäftsführer der Beklagten) am 27.09.2002 gegründete und am 19.12.2003 eingetragene GmbH. Ihre Dienstleistungen rechnete die Beklagte bis in den Oktober 2007 ausschließlich erfolgs- und objektwertabhängig (von der Beklagten als “Maklerunternehmen klassischer Ausrichtung” bezeichnet) ab. Das nunmehrige Geschäftsmodell der Beklagten ist hingegen dadurch gekennzeichnet, dass sie ganz überwiegend für den Verkäufer einer Immobilie Dienstleistungen erbringt und dafür eine erfolgs- und objektwertunabhängige Vergütung in Höhe von Euro 995,- unabhängig davon erhält, ob zwischen den Vertragspartnern und einem Dritten ein die Immobilie betreffender Vertrag zustande kommt.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit für einen Immobilienverkäufer richtet die Beklagte diesem Auftraggeber zunächst einen persönlichen Bereich auf ihrer Internetplattform ein, berät ihn bei der Angebotsaufnahme und Werteinschätzung und erstellt mit ihm eine Objektpräsentation. Dieses Angebot wird dann sowohl auf der Internetseite der Beklagten, als auch auf den Internetseiten weiterer Online-Dienste eingestellt. Die dafür zu zahlende Vergütung wird gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten nach erfolgter Angebotsaufnahme durch die Beklagte am Ort der Immobilie fällig. (…)

Quelle: LG Frankfurt vom 04.03.2009 (VOLLTEXT)

 

Full post as published by Handakte WebLAWg on April 07, 2009 (boomark / email).

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