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: Handakte WebLAWg

Braucht die Liebe einen Ehevertrag?

By Handakte

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Die meisten Paare möchten sich vor der Eheschließung nicht mit den Gedanken an eine eventuelle Trennung bzw. Scheidung beschäftigen. Wie unromantisch! Doch auch für die glücklichste Ehe gibt es keine Garantie ihres Bestandes. Um unangenehme Auseinandersetzungen im Falle des eventuellen Scheiterns der Ehe zu vermeiden, kann es nicht schaden, ein paar Grundinformationen zum Thema Ehevertrag und zu seinen Vorteilen zu haben. In einem Ehevertrag wird abweichend von den gesetzlichen Regelungen festgelegt, welche Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen gelten sollen, d.h. es kann dort u.a. Folgendes geregelt werden: Kindes-, Trennungs-, nachehelicher Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich sowie Aufteilung des Hausrats.

Der Vorteil des Ehevertrages liegt darin, dass die ohnehin schon konfliktbehaftete Trennungssituation sich durch die noch gemeinsam gefundenen vertraglichen Lösungen oft wieder schneller entspannen kann. Denn durch die Existenz der ehevertraglichen Regelungen werden langwierige Prozesse vermieden, die ansonsten wegen fehlender Übereinkunft der Eheleute hätten geführt werden müssen. Daran angeknüpft wird bereits der nächste Vorteil des Ehevertrages deutlich, und zwar die enorme Ersparnis von Zeit und Kosten durch geringere Gerichts- und Anwaltskosten gegenüber einem streitigen Gerichtsverfahren.

Für den Fall, dass die Eheleute sich getrennt haben, ohne einen Ehevertrag geschlossen zu haben, gibt es die Möglichkeit eine Trennung- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, in der die gleichen Punkte wie im Ehevertrag selbst geregelt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Partner es wollen.

Eheverträge bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden in der Regel von Anwälten aufgestellt und müssen von einem Notar beurkundet werden. Die Kosten dafür sind vom Einkommen und Vermögen abhängig.

Übrigens: Eheverträge können nicht nur vor der Ehe oder in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen nach deren Scheiter geschlossen werden, sondern natürlich auch während der Ehezeit.

Quelle: Presseanzeiger vom 07.04.2009

 

Full post as published by Handakte WebLAWg on April 07, 2009 (boomark / email).

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