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: Handakte WebLAWgKlage gegen den Bau der A 44 durch ein FFH-Gebiet bei Hessisch Lichtenau im Wesentlichen erfolglos
By Handakte
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage eines Naturschutzvereins gegen den Bau eines Teilstücks der Autobahn A 44 im Bereich der Stadt Hessisch Lichtenau im Wesentlichen abgewiesen. Mit dem Projekt soll eine Lücke auf der Autobahnverbindung Rhein/Ruhr ? Kassel ? Dresden geschlossen werden. Nördlich von Hessisch Lichtenau durchschneidet die Trasse der geplanten Autobahn teils in Tunnel-, teils in Tieflage das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) “Lichtenauer Hochland“.
Einer ersten Klage des Naturschutzvereins gegen die Planung hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2001 wegen unzureichender Berücksichtigung möglicher Planungsalternativen stattgegeben. Aufgrund eines ergänzenden Verfahrens erließ das beklagte Land einen Änderungs- und Ergänzungsbeschluss, mit dem im Interesse des Gebietsschutzes Änderungen des Vorhabens planfestgestellt wurden, ohne von der gewählten Nordtrasse abzurücken.
Im Mittelpunkt des erneuten Klageverfahrens standen die Fragen, ob das modifizierte Vorhaben mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets verträglich ist oder ob es im Falle seiner Unverträglichkeit jedenfalls aufgrund einer sogenannten Abweichungsentscheidung zugelassen werden durfte; letzteres setzt voraus, dass das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist und keine zumutbaren Trassenalternativen zur Verfügung stehen. (…)
Quelle: BVerwG vom 12.03.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on March 12, 2008 (boomark / email).

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