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International Law
: Handakte WebLAWgAnwaltschaft kontra Rechtsschutzversicherer
By Handakte
Das Jahr 2004 bringt mit dem RVG und dem Entwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) starke Veränderungen für einen im Umbruch befindlichen Markt. Die Rechtsschutzversicherer schauen auf einen seit Jahren rückläufigen Markt bei schrumpfenden Erträgen zurück, die sich auf Grund der durch das RVG bedingten Aufwandssteigerungen weiter verschlechtern werden. Die Anwaltschaft sieht sich einer ihre Wurzeln betreffenden Novellierung durch das RDG gegenüber, dessen Liberalisierung sich auch die Versicherer mit Blick auf die europäischen Rechtsschutzmärkte und der Ausweitung ihres Dienstleistungs- und Produktangebots zu Nutze machen wollen.
Anwaltschaft und Versicherer sitzen in einem Boot! Beide sind daran interessiert den Anteil von versicherten Haushalten von nur noch 43 % (1994: 47 %) zu erhöhen und neue umfassendere Angebote zu etablieren. Doch da wird der Kartellrechtsvorwurf wegen angeblicher Gebührenabsprachen von einigen Anwaltskammern gegenüber den Versicherern erhoben und Anwälte, die mit den Unternehmen seit Jahrzehnten kooperieren, als Standesbrüchige kriminalisiert.
Warum diese Aufgeregtheit? Weil der Anwaltsmarkt immer dichter wird und künftig weitere Anbieter in den Markt drängen? Wegen der von den Versicherern vorgetragenen Analyse, dass das RVG für die Rechtsschutz versicherten Fälle zu wesentlich höheren Belastungen (ca. 21 %) als die vom BMJ errechneten durchschnittlichen 14 % führen werden? (…)
Quelle: Beck vom 10.11.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on November 10, 2008 (boomark / email).

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