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: Handakte WebLAWgBGH-Urteil zum Markenstreit
By Handakte
Die Commerzbank darf Wertpapiere unter Verwendung der Bezeichnung “DAX” ausgeben und vertreiben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. In dem markenrechtlichen Streit mit der Frankfurter Börse bekam die Bank nun auch in dritter Instanz recht.
Den Banken sei es nicht verwehrt, auf den Deutschen Aktienindex DAX zu verweisen, der die für den deutschen Finanzplatz bedeutendsten Aktien repräsentiere, betonte der BGH. In dieser Bezugnahme liege keine unlautere Ausnutzung des guten Rufs der Bezeichnung DAX. Die Wertschätzung der Finanzprodukte beruhe vorrangig auf der Einschätzung der wichtigsten deutschen Aktiengesellschaften und ihrer Wertentwicklung, außerdem auf den Bedingungen des jeweiligen Wertpapiers und der Bonität der emittierenden Bank.
Die Deutsche Börse AG, die den Deutschen Aktienindex DAX berechnet und veröffentlicht, ist Inhaberin der Wortmarke DAX für Börsenkursnotierungen und die Aktienindex-Ermittlung. Die Commerzbank emittiert auf den Dax bezogene Optionsscheine, bei denen ein Zahlungsanspruch begründet wird, dessen Höhe vom jeweiligen Stand des DAX abhängt. (…)
Quelle: Juris BGH vom 30.04.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on April 30, 2009 (boomark / email).

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