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International Law
: Handakte WebLAWgDas Recht auf Leben und Tod
By Handakte
Viele ältere Holländer haben eine “Credo Card” in ihrer Geldbörse, auf der ihr Lebenswunsch eingestanzt ist: “Maak mij neet dood, Dokter“. In den Niederlanden ist nämlich die aktive Sterbehilfe erlaubt, das dortige Gesetz über die “Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und die Hilfe bei Selbsttötung” lässt den Sterbe-Assistenten straflos.
Das niederländische Gesetz formuliert, so nennen das die Juristen, einen “besonderen Strafausschließungsgrund” für den Arzt, der “zu der Überzeugung gelangt, dass der Zustand des Patienten aussichtslos und sein Zustand unerträglich ist”.
Die Ängste älterer Menschen in Holland davor, zu schnell “totgemacht” zu werden, haben sich in Deutschland offenbar nicht herumgesprochen. Hier sind die Ängste anderer Art: Es gibt viel Angst vor einem “schlechten Sterben”, also vor dem Dahinvegetieren vor dem Tod. In Umfragen wünschen sich mehr als zwei Drittel der Befragten, dass in Deutschland die aktive Sterbehilfe, zum Beispiel bei einer tödlichen Krankheit, erlaubt wird.
Diese Ängste und Wünsche bereiten die Bühne für Sterbehilfe-Aktivisten wie Roger Kusch aus Hamburg, die eine “Gelegenheit zur Selbsttötung” kommerziell anbieten. Ihnen will ein Gesetzentwurf, der am Freitag im Bundesrat abgestimmt wird, das mortale Handwerk legen. Er zielt darauf ab, “der gewerblichen und organisierten Suizidbeihilfe die Basis zu entziehen”. (…)
Quelle: Süddeutsche vom 01.07.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on July 01, 2008 (boomark / email).

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