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: Handakte WebLAWgHandelsrichter? Nur von Rotarys Gnaden
By Handakte
Das Zürcher Handelsgericht steht im Ruf, nicht besonders unabhängig zu sein. Ein Buch untermauert nun diesen Verdacht mit Fakten.
Am Montag steht im Kantonsrat ein Routinegeschäft auf dem Programm, die Wahl eines neuen Mitglieds des Handelsgerichts. Vorgeschlagen sind der Bauingenieur Thomas Huonder und der Umweltplaner Christoph Erdin.
Der Doppelvorschlag kommt wie immer von der Kommission für das Handelswesen, die zur Volkswirtschaftsdirektion von Rita Fuhrer (SVP) gehört. In diesem neunköpfigen Gremium stellen fünf Mitglieder des Rotary-Clubs die Mehrheit. Die Präsidentin der Kommission, Rita Fuhrer, ist gleichzeitig Präsidentin des Rotary Clubs Zürich.
Mit andern Worten: Handelsrichter kann man nicht gegen den Willen der Rotarier werden. Hingegen stehen die Chancen bestens, wenn man von ihnen unterstützt wird. Laut den schriftlichen Satzungen sehen die Rotarier in der Pflege von Freundschaften die Möglichkeit, “sich andern nützlich zu erweisen”.
Doch wem nützen die nebenamtlich tätigen Handelsrichter? Ein Blick auf das System lohnt sich. Wenn ein Fall beurteilt wird, entscheiden jeweils fünf Richter: zwei Berufsrichter und drei Handelsrichter. Die drei Handelsrichter sind im Allgemeinen in derselben Branche tätig, in welcher der Streitfall spielt. Wer also gegen eine Versicherung kämpft, bekommt es im fünfköpfigen Gremium mit einer Richtermehrheit zu tun, die selber zur Versicherungslobby gehört. Kritiker sehen damit den Grundsatz der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in Gefahr.
Gemäss strenger Rechtsauffassung sollten Richter nämlich nicht einmal den Anschein von Parteilichkeit oder Befangenheit erwecken.
Quelle: Tagesanzeiger vom 01.02.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on February 25, 2009 (boomark / email).









