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International Law
: Handakte WebLAWgInformationen zum Syndikus-Steuerberater
By Handakte
Mit dem Inkrafttreten des 8. StBerÄndG ergeben sich für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die in einem gewerblichen Unternehmen angestellt sind und ihre Zulassung aus diesem Grund nach bisheriger Gesetzeslage nicht aufrechterhalten durften, künftig neue Perspektiven: Sofern sie im Rahmen des Angestelltenverhältnisses Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG wahrnehmen und hierdurch nicht die Pflicht zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung beeinträchtigt wird, ist die Bestellung als Steuerberater bei der zuständigen Steuerberaterkammer möglich (§ 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG). Bei den Tätigkeiten, die der sogenannte Syndikus-Steuerberater im Sinne des § 33 StBerG ausübt, handelt es sich um die Wahrnehmung von Vorbehaltsaufgaben, d.h. Steuerdeklarations-, Steuerdurchsetzungs- und Steuerabwehrberatung.
Bezogen auf die Praxis erlaubt die Regelung nunmehr neben der Angestelltentätigkeit auch die selbständige Berufsausübung. Nicht erlaubt ist dem Steuerberater hingegen, für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Verhältnisses seine Arbeitszeit und ?kraft zur Verfügung stellen muss, in seiner Eigenschaft als Steuerberater tätig zu werden. (…)
Quelle: DSTV vom 07.11.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on November 06, 2008 (boomark / email).

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