Home -> Law Blog Directory -> International Law Blogs -> Handakte WebLAWg
(866) 635-2689 for Personal Injury or (866) 635-9402 for Criminal Defense
Find a Local Lawyer
Divorce (866) 635-6190
Personal Injury (866) 635-2689
Criminal Defense (866) 635-9402
International Law
: Handakte WebLAWgKein Anspruch bei verpasstem Anschlussflug
By Handakte
Auch wenn ein Reisender seinen Anschlussflug ohne eigenes Verschulden verpasst, steht ihm keine pauschale Entschädigung zu. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wies damit zwei Klagen zurück. (Az: Xa ZR 78/08 vom 30. April 2009)
Im konkreten Fall hatte ein Paar bei einem Flug von Frankfurt nach Bogotá in Paris den Anschluss verpasst, weil die Maschine dort eine Stunde zu spät ankam. Deshalb konnten die Reisenden erst am nächsten Tag weiterfliegen. Sie stützen ihre Ansprüche auf eine europäische Verordnung, nach der Reisende bei “Nichtbeförderung” pauschal bis zu 600 Euro Ausgleich fordern können. Ein pauschaler Ausgleich nach dieser EU-Verordnung stehe ihnen nicht zu, urteilten die BGH-Richter. Die Vorschrift sei auf verspätete Zubringerflüge nicht anwendbar.
Laut Richtern setzt dieser Ausgleichsanspruch - je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro - voraus, dass dem Fluggast beim Check-in der Einstieg verweigert wurde, wie dies bei überbuchten Flügen vorkommt. Diese Voraussetzung sei hier nicht erfüllt, weil die Reisenden in Paris - wenn auch ohne ihr Verschulden - gar nicht beim Check-in erschienen seien. (…)
Quelle: ZDF vom 30.04.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on April 30, 2009 (boomark / email).

Kein Kindergeld für geringfügig beschäftigte jugoslawische Arbeitnehmer
Haben Bildagenturen einen Anspruch auf Belegexemplare
Urheberrecht: Kein Schutz der Reproduktionsfotografie
Eine Bibliothek ist kein Archiv









