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: Handakte WebLAWg

Strafbarkeit einer ?Schwarzfahrt?

By Handakte

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Die Entscheidung betrifft die Voraussetzungen einer Strafbarkeit einer “Schwarzfahrt” in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Angeklagten hatten jeweils in mehreren Fällen Straßenbahnen der betroffenen Verkehrsbetriebe benutzt, ohne ? wie bei Fahrausweiskontrollen festgestellt wurde ? im Besitz eines gültigen Fahrscheins zu sein. Die Angeklagten hatten sich jeweils bemüht, durch ihr Verhalten keine Aufmerksamkeit zu erregen, um den Eindruck zu erwecken, als nutzten sie die Straßenbahn mit einem gültigen Fahrausweis. (Az.: BGH 4 StR 117/08)

Das Amtsgericht die Angeklagten jeweils von dem Vorwurf des Erschleichens geringwertiger Leistungen in mehreren Fällen freigesprochen. Es hat die Auffassung vertreten, ein unauffälliges oder unbefangenes Benutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne Entgelt reiche nicht aus, um das Tatbestandsmerkmal des Erschleichens im Sinne des § 265 a I StGB zu erfüllen. Gegen diese Urteile wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihren Revisionen, mit denen sie die Rechtsauffassung des Amtsgerichts beanstandet. Das zur Entscheidung über die Revisionen berufene OLG beabsichtigt, die Revisionen der Staatsanwaltschaft als unbegründet zu verwerfen. Nachdem in der Rechtsprechung jedoch unterschiedliche Auffassungen zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des “Erschleichens” im Sinne von § 265 a I StGB vertreten werden, hat es dem BGH vorab folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

“Erschleicht der Täter eine Beförderungsleistung im Sinne des § 265 a I StGB, wenn er ein Verkehrsmittel benutzt, ohne im Besitz eines nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers des Verkehrsmittels erforderlichen Fahrausweises zu sein, und ? ohne sich den Genuss der Beförderungsleistung durch weitere Handlungen oder Unterlassungen zu ermöglichen oder zu erhalten ? lediglich hofft, nicht aufzufallen?“

Quelle: HRR-Strafrecht vom 16.03.2008

 

Full post as published by Handakte WebLAWg on March 16, 2009 (boomark / email).

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