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: Handakte WebLAWg

Im Strafregister sind Reiche schlechtergestellt

By Handakte

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Wer nach einer Übertretung mit 5.000 Franken oder mehr gebüsst wird, wird im Strafregister eingetragen. Damit werden reiche Täter, die bei gleichem Verschulden mit höheren Bussen bestraft werden, gegenüber Normalverdienern schlechtergestellt.

Das Bundesgericht nimmt es in Kauf, dass reichere Personen schneller ins Strafregister eingetragen werden, weil sie oft höhere Bussen bezahlen müssen. Die Aargauer Justiz hatte einen reichen Autolenker wegen Überholens über die Sicherheitslinie beziehungsweise Rechtsüberholens mit einer Busse von 7.500 Franken, ersatzweise zu drei Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Das Aargauer Obergericht ordnete an, dass die Busse nicht eingetragen wird, obschon Bussen ab 5.000 Franken im Strafregister des Bundes einzutragen sind.

Das Gericht befand, das Verschulden des Autofahrers sei nicht derart gross, dass ein Eintrag erfolgen müsse. Ein Normalverdiener hätte bei gleichem Delikt eine Busse von weit unter 5.000 Franken zahlen müssen.

Dagegen rief die Aargauer Staatsanwaltschaft das Bundesgericht an. Dessen Strafrechtliche Abteilung hat die Beschwerde nun gutgeheissen und die Aargauer Justiz verpflichtet, die Busse eintragen zu lassen.

Zwar räumt das Bundesgericht ein, dass reiche Täter ? trotz gleichem Verschulden ? schlechtergestellt sind als arme Delinquenten, wenn einzig auf die Bussenhöhe abgestellt wird. Da aber im Strafregister nicht nur die Busse, sondern auch die Ersatzstrafe eingetragen wird, kann ein Richter, der in einem späteren Verfahren einen Strafauszug verlangt, das Verschulden abschätzen.

Und Strafregisterauszüge zuhanden von Drittpersonen sind unproblematisch, weil Urteile wegen Übertretungen darin gar nicht aufgeführt werden (Urteil: 6B?1040/2008 vom 31. März 2009).

Quelle: NZZ vom 24.04.2009

 

Full post as published by Handakte WebLAWg on April 27, 2009 (boomark / email).

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