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International Law
: Handakte WebLAWgWerbung mit abfotografiertem Buchtitel: Eine Urheberrechtsverletzung?
By Handakte
Die Frage, ob die Werbung mit abfotografierten Buchtiteln urheberrechtlich zulässig ist, beschäftigt seit einem Artikel in der aktuellen Ausgabe vom PC-Magazin (06/2008) viele Online-Buchhändler.
In dem Beitrag erläutert ein Anwalt aus München Fragen rund um das Thema ?Bildrechte?. Unter anderem vertritt der Anwalt die Meinung, dass es nicht erlaubt sei mit dem abfotografierten Buchtitel für den Verkauf eines gebrauchten Buches zu werben. Seiner Meinung nach verstoße diese Werbung gegen das urheberrechtliche Folgerecht aus § 26 UrhG.
Zunächst einmal Entwarnung: Nein, man verstößt nicht gegen § 26 UrhG, wenn man mit abfotografierten Buchtiteln für den Verkauf eines Buches wirbt.
Durch die Bewerbung eines Buches mit einem abfotografierten Bild des Buchtitels wird allerdings in das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht aus den §§ 16, 17 UrhG eingegriffen.
§ 16 Vervielfältigungsrecht(…)
§ 17 Verbreitungsrecht(…)
Der BGH hat in einem Fall (Urteil vom 04.05.2000; Az. I ZR 256/97), der eine ähnliche Interessenlage aufweist, entschieden, dass der derjenige, der zur Verbreitung der Waren berechtigt ist auch keine Zustimmung des Urhebers zu werblichen Ankündigungen im Rahmen eines zulässigen Weitervertriebs benötigt. (…)
Quelle: WBE-LAW vom 02.06.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on June 02, 2008 (boomark / email).

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