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International Law
: Handakte WebLAWgZustimmungspflicht beim Abdruck von Pressefotos
By Handakte
In einem aktuellen Urteil des LG München vom 02.04.2008 (Az. 9 O 19116/07) hat sich dieses mit der Zustimmungspflicht beim Abdruck von Fotos beschäftigt.
Häufig kommt es zu Problemen in diesem Bereich, da sich meist Prominente durch den Abdruck von Fotos ihrer Person gestört fühlen, wenn sie dem Abdruck nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Das LG München hat in dem vorliegenden Fall jedoch entschieden, dass ein bestimmtes Handeln des Abgelichteten als Ersatz für eine ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung des Fotos gewertet werden kann. Hier hatte ein Fotograf bereits vorher mit der abgelichteten Person gesprochen und diese auch klar um ein weiteres Foto gebeten. Das Gericht folgerte hieraus, dass der abgelichteten Person durch ihr Verhalten und ihr Mitwirken bei der Entstehung der Fotos klar gewesen sein muss, dass diese zur Veröffentlichung gedacht seien. In diesem Verhalten sah das LG München eine konkludente Einwilligung in den Abdruck der Fotos und lehnte die Klage somit ab.
Quelle: WBE-LAW vom 24.05.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on May 24, 2008 (boomark / email).

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